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   BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76   

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https://dejure.org/1978,436
BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76 (https://dejure.org/1978,436)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1978 - 4 AZR 612/76 (https://dejure.org/1978,436)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 (https://dejure.org/1978,436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst - Registraturangestellte - Verwaltungsdienst - Abänderungsvertrages - Änderungskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22, Anlage 1a

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
    Nach diesem Zeitpunkt galten infolge der Kündigung des BAT bis zu seiner Wiederinkraftsetzung dessen als Tarifrecht außer Kraft getretene Normen gemäß § 4 Abs. 5 TVG nachwirkend weiter (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen, insbesondere BAG AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Zudem hätte das Landesarbeitsgericht dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts M nicht die Beurteilung tarifrechtlicher Prägen (überwiegend selbständige Leistungen) überlassen dürfen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
    Nach diesem Zeitpunkt galten infolge der Kündigung des BAT bis zu seiner Wiederinkraftsetzung dessen als Tarifrecht außer Kraft getretene Normen gemäß § 4 Abs. 5 TVG nachwirkend weiter (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen, insbesondere BAG AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76

    Tätigkeitsmerkmale - Überwiegende Tätigkeit - Besonders verantwortungsvolle

    Auszug aus BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
    Somit kommen für die Klägerin nebeneinander verschiedene tarifliche Tätigkeitsmerkmale zur Anwendiing, so daß aus Rechtsgründen die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit aus scheidet (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, im Anschluß an BAG AP Kr. 87 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
    Weiter wird das Landesarbeitsgericht darauf Bedacht zu nehmen haben, daß ab 1, Januar 1975 die Tätigkeit der Klägerin nach den §§ 22, 23 BAT n F, zu beurteilen und demgemäß auf "Arbeitsvorgänge" abzustellen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
    Weiter wird das Landesarbeitsgericht darauf Bedacht zu nehmen haben, daß ab 1, Januar 1975 die Tätigkeit der Klägerin nach den §§ 22, 23 BAT n F, zu beurteilen und demgemäß auf "Arbeitsvorgänge" abzustellen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75

    Tarifverträge - Papierindustrie - Anspruch auf dreizehntes Monatseinkommen -

    Auszug aus BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
    Unstreitig gab es damals weiterhin auch beim Oberverwaltungsgericht M (wie auch bei den meisten sonstigen Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesgebiet) keine Beamten des mittleren Dienstes, die die Tarifvertragsparteien ersichtlich meinen, wenn in der Protokollnotiz Nr. 23 von dem allgemeinen und geläufigen beamtenrechtlichen Begriff des "mittleren Dienstes" die Rede ist (vgl. das Urteil des Senats BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

    Auszug aus BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
    VI b BAT Fallgruppe 1 eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange nach gefordert wird (vgl. BAG AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
    Dabei können Teiltätigkeiten in Betracht kommen (vgl. BAG AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT und Nr. 97 zu § 3 TOA); andererseits besteht aber auch die rechtliche Möglichkeit, bestimmte Aufgaben der Klägerin zusammenzufassen und zusammengenommen als ihre überwiegend auszuübende Tätigkeit einheitlich tarifrechtlich zu be urteilen (vgl. BAG AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 47 und 40 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

    Auszug aus BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
    Das bedeutet zugleich umgekehrt: Wer bei einem Gericht nur Schriftgut verwaltet oder nur dem mittleren Dienst zugewiesene Tätigkeiten außerhalb der Schriftgutverwaltung verrichtet, kann nicht Geschäftsstellenverwalter im tariflichen Sinne sein (vgl. BAG 25, 1 W » AP Br. 62 zu §§ 22, 23 BAT, auch BAG AP Br. 58 und 86 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 26.07.1972 - 4 AZR 430/71

    Geschäftsstellenverwalter - Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit

    Auszug aus BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76
    Insoweit leistet die Klägerin jedoch Dienste einer Registraturangestellten (vgl. BAG AP Nr. 58 zu §§ 22, 23 BAT), für die es auch für die Gerichte anwendbare spezielle tarifliche Tätigkeitsmerkmale gibt (vgl. VergGr. VII BAT Pallgruppe 10, VergGr. VI b BAT Pallgruppe 40 sowie VergGr. V c BAT Pallgruppe 10); dagegen sind im übrigen, wie das Landesarbeitsgericht in soweit zutreffend annimmt, in Ermangelung der Anwendbarkeit der speziellen Tätigkeitsmerkmale für gerichtliche Geschäftsstellenverwalter die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten, allgemeinen Pallgruppen für den Verwaltungsdienst heranzuziehen.
  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe -

  • BAG, 09.08.1966 - 1 AZR 269/65

    Amtliche landwirtschaftliche Sachverständige - Steuerverwaltungen der Länder -

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Schließlich kann sich der Kläger in diesem Zusammenhang auch nicht auf das Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 -, AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT berufen, da bei dieser Entscheidung aus verschiedenen tatsächlichen Gründen die Heranziehung der speziellen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für eine Geschäftsstellenverwalterin beim Oberverwaltungsgericht Münster nicht möglich war.

    In seinem Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 -, AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT hat der Senat im Einzelnen ausgeführt, dass es im beklagten Land bis zum 30. September 1974 keine Geschäftsstellenordnung gegeben hat, die dem mittleren Dienst bestimmte Tätigkeiten zuwies und es bei den Verwaltungsgerichten sogar überhaupt keine Beamten des mittleren Dienstes gab, so dass deswegen wegen des fehlenden tariflichen Bezuges die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst für die Geschäftsstellenverwalter der Verwaltungsgerichte haben herangezogen werden müssen.

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    a) Der Senat hat in der Entscheidung vom 28. November 2007 (- 6 AZR 390/07 -) ausgeführt, die vorliegende Fallgestaltung sei mit der den Entscheidungen des Vierten Senats vom 22. März 1978 (- 4 AZR 612/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 100) und des Zweiten Senats vom 15. März 1991 (- 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17) zugrunde liegenden nicht vergleichbar.

    In den vom Kläger herangezogenen Entscheidungen war jeweils die tarifliche Ausgangslage unverändert geblieben, die Arbeitnehmer erfüllten lediglich aufgrund von einseitigen Maßnahmen des Arbeitgebers (Änderung der Geschäftsstellenordnung in der Entscheidung vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 100; Änderung der Schlüsselbewertungen in den Entscheidungen vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17 und - 2 AZR 582/90 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 28 = EzA KSchG § 2 Nr. 16) die tariflichen Vergütungsvoraussetzungen nicht mehr.

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die Vereinbarung der Geltung eines Tarifvertrages als Vertragsrecht bei Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Lohngruppe zur Entstehung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs neben dem tariflichen Anspruch auf den an die Tätigkeitsmerkmale geknüpften Lohn führt (Urteil des Senats vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 -, n. v.; Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich einen einzelvertraglichen, neben dem Tarifvertrag bestehenden Vergütungsanspruch bejaht (BAG Urteile vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 mit ablehnender Anmerkung von Maurer, NZA 1993, 721; vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969 mit ablehnender Anmerkung von Rieble, EzA § 2 KSchG Nr. 17).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Nach dem Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - (AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT; ebenso BAGE 38, 291 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) erwirbt der Arbeitnehmer, der, wie im öffentlichen Dienst allgemein üblich, ungeachtet seiner Verbandszugehörigkeit einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, nach dem für das Arbeitsverhältnis die einschlägigen Tarifverträge als Vertragsrecht gelten sollen, auch einen vertraglichen Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale er durch die ihm auf Dauer übertragene Tätigkeit erfüllt.
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Der Streitfall erfordert keine Stellungnahme des Senats zu der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine irrtümlich zu hoch erfolgte Eingruppierung mittels Änderungskündigung dem Tarifrecht anpassen kann (vgl. dazu BAG vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT , BAG vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - [unveröffentlicht]).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Ein derartiger arbeitsvertraglicher Anspruch hätte ihm nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen bzw. des Arbeitsvertragsrechts nur im Wege einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung der Parteien oder im Wege der Änderungskündigung wieder entzogen werden können (vgl. das Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).
  • LAG Köln, 17.03.1995 - 13 Sa 1247/94

    Eingruppierung; Rückgruppierung; Vergütungsgruppe; Öffentlicher Dienst;

    Jedoch sieht sich die Entscheidung des 4. Senats selber nicht im Widerspruch zur Entscheidung der 2. Senats vom 19.10.1961, die sie ausdrücklich zitiert (Bl. 690 aaO. der 4 Senat nimmt i.ü. zustimmend Bezug auf seine eigene Rechtsprechung, wonach der einseitige Entzug einer Vergütungsgruppe nicht möglich ist, wenn ein Angestellter des öffentlichen Dienstes nach seinem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Vergütung nach einer bestimmten Vergütung des BAT erworben hat (BAG, Urteil vom 22.03.1978 - 4 AZR 612/76 -, AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT - 3. Leitsatz).

    Demgegenüber hat der 4. Senat in seiner Entscheidung vom 22.03.1978 (aaO.) einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe angenommen (Bl. 1018 aaO.), Dies trifft auch auf den vorliegenden Fall zu:.

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Arbeitsvertragliche Ansprüche des Klägers, die ihm zur Zeit der Tarifänderung am 1. Januar 1979 zustanden, werden mit Rücksicht auf ihren rechtlichen Charakter von einer Tarifänderung ohnehin nicht betroffen und sind demgemäß dem Kläger ohne jede Rücksicht auf den Tarifrechtsstand auch über den 1. Januar 1979 erhalten geblieben, wie der Senat bereits im einzelnen in dem Urteil BAGE 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit Zustimmung des Fachschrifttums (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Anm. 4) und unter Hinweis auf seine entsprechende frühere Rechtsprechung (vgl. das Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT) ausgeführt hat.
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07

    Tarifauslegung - Absenkung der Vergütung

    Auch die Entscheidung des Vierten Senats vom 22. März 1978 (- 4 AZR 612/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 100) steht nicht entgegen.
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90

    Schlüsselbewertung der Arbeitnehmer bei der Bundespost - Eingruppierung in eine

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 25/84
  • LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93

    Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütungsgruppe; Eingruppierung;

  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 181/89

    Eingruppierung: Dockleiter, Zulage nach nach Fußnote 1 zur VergGr. Vb BAT

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 691/87

    Arbeitsentgelt: Zulage bei Verrichtung höherwertiger Dienste

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 279/00

    Änderung der tariflichen Vergütungsgruppen

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 353/94

    Rechtsnatur sog. "typischer Verträge" und "Vertragsbestimmungen" -

  • BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 405/94

    Berücksichtigung von Wegezeiten als Arbeitszeit - Anwendung des Tarifvertrags für

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 107/86

    Eingruppierung von Kanzleivorsteherin in Vergütungsgruppe nach BAT - Begriff des

  • LAG Bremen, 04.05.1994 - 2 Sa 326/93

    Abschluss eines Dienstvertrages bei einer nebenberuflichen Tätigkeit als

  • LAG Bremen, 26.01.1994 - 2 Sa 60/93

    Eingruppierung einer Lehrerin an einem Schulzentrum der Sekundarstufe I

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85

    Lohnsicherung wegen Leistungsminderung bei Arbeitern

  • BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 418/88

    Eingruppierung von Arbeiten im Dienste der Bundesmarine - Lohngruppen des

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 23/84
  • LAG Thüringen, 30.05.1996 - 4 Sa 1210/94

    Eingruppierung einer Lehrerin im Sonderschuldienst nach BAT-O;

  • LAG Bremen, 26.01.1994 - 2 Sa 352/92

    Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche;

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 22/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 28/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 24/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 26/84
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 27/84
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 570/83
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